AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Waldbyg e.U.
1 · Allgemeines / Geltung
Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und künftigen zwischen dem/der AuftraggeberIn und Waldbyg e.U. abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Abweichungen zu diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des/der AuftraggeberIn gelten nur, wenn Waldbyg e.U. diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat.
2 · Allgemeiner Leistungsrahmen
Waldbyg e.U. erstellt Einrichtungsvorschläge nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischen Ausstattung. Die Tätigkeit von Waldbyg e.U. liegt in der Erstellung individueller Einrichtungskonzepte, der Beratung bei Einrichtungsprojekten hinsichtlich Stil, Raumaufteilung, Möbelaufstellung, Farb- und Materialkonzeption und ähnlichen kreativen Tätigkeiten. Zur Veranschaulichung können Zeichnungen und Pläne in zwei- oder dreidimensionaler Darstellung zum Einsatz kommen. Die Dienstleistungen umfassen keine Architektur. Waldbyg e.U. konsultiert andere Fachleute wie Lichtplaner, Akustikplaner, Landschaftsarchitekten, Architekten und andere. Der/Die AuftraggeberIn erkennt an, dass die Projektfristen den Unwägbarkeiten des Marktes und den Leistungen Dritter unterliegen können.
3 · Pauschalhonorare
Die Vergütung der Leistungen von Waldbyg e.U. gemäß allgemeinen Leistungspaketen erfolgt über Pauschalhonorare gemäß aktueller Preisliste. Für individuelle Leistungspakete werden gesonderte Pauschalhonorare oder eine Vereinbarung auf Stundenbasis (siehe Punkt 5) vereinbart. Auf Pauschalhonorare ist mangels anderweitiger Vereinbarung und unbeschadet der in Punkt 7 genannten Zahlungsfrist spätestens drei Tage vor Projektstart eine nicht rückzahlbare Anzahlung in Höhe von 20% und unverzüglich nach Fertigstellung des Leistungspaketes der restliche Betrag zu bezahlen. Waldbyg e.U. ist berechtigt, während der Durchführungsphase Zwischenrechnungen zu stellen. Erbringt Waldbyg e.U. Leistungen, die über die Leistungsbeschreibung des vereinbarten pauschalen Leistungspakets hinausgehen, werden diese Mehrleistungen auf Stundenbasis gemäß Punkt 4 vergütet; solche Mehrleistungen werden stets im Voraus mit dem/der AuftraggeberIn vereinbart.
4 · Stundenhonorare
Nach Vereinbarung kann eine Leistungserbringung auf Basis von individuell vereinbarten Stundensätzen vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen halben Stunden. Fahrtzeiten werden nach individueller Absprache berechnet. Waldbyg e.U. ist jederzeit berechtigt, erbrachte Leistungen abzurechnen.
5 · Kostenvoranschläge
Kostenvorschläge von Waldbyg e.U. sind nicht gewährleistet, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindliche Preisangabe im Sinne des § 5 Abs 2 KSchG gekennzeichnet werden. Werden nach Erstellung eines Kostenvoranschlags Überschreitungen von mehr als 15% absehbar, wird Waldbyg e.U. den/die AuftraggeberIn vor Erbringung weiterer Leistungen informieren.
6 · Auslagen
Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, Waldbyg e.U. alle tatsächlich entstandenen Auslagen in Zusammenhang mit dem Projekt zu erstatten, insbesondere zB Kosten für vereinbarungsgemäß beschaffte Muster, Porto.
7 · Zahlung
Rechnungen sind binnen sieben Tagen auf das angegebene Konto zu begleichen. Waldbyg e.U. ist berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen bis zur Zahlung abzusehen, wenn eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wurde. Bei Rechnungen, die mehr als 30 Tage überfällig sind, wird der gesetzliche Verzugszinssatz (4% pro Jahr für KonsumentInnen und 9,2%-Punkte über Basiszinssatz pro Jahr für UnternehmerInnen) fällig. Zahlungen können ausschließlich per Banküberweisung erfolgen.
8 · Empfehlungen
Legt Waldbyg e.U. dem/der AuftraggeberIn Spezifikationen und Informationen über Produkte (zB Einrichtungsgegenstände) oder dritte LeistungserbringerInnen (zB HandwerkerInnen) vor, ist der/die AuftraggeberIn allein für den Erwerb von Produkten oder die Beauftragung Dritter zuständig und haftbar. Waldbyg e.U. schließt keine Verträge für den/die AuftraggeberIn ab und haftet weder für Gegenstände oder deren Eigenschaften noch für Beauftragung, Leistungserbringung oder Preise Dritter.
9 · Zeichnungen / Visualisierungen / Pläne
Der/die AuftraggeberIn erhalten erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung an Waldbyg e.U. für das jeweilige Projekt ein eigenes (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht an Zeichnungen/ Visualisierungen/ Plänen und dergleichen von Waldbyg e.U. betreffend dieses Projekt. Waldbyg e.U. bleibt berechtigt, solche Zeichnungen/ Visualisierungen/ Pläne und dergleichen für geschäftliche Zwecke (zB Marketing, Werbung) zu verwenden; Punkt 12 Satz 2 dieser AGB gilt entsprechend. Die Zeichnungen/ Visualisierungen/ Pläne und dergleichen von Waldbyg e.U. sind konzeptueller Natur zur Veranschaulichung des jeweiligen Vorschlags und sind nicht als Entwürfe für architektonische oder ingenieurtechnische Zwecke, Installationen, Umbauten und dergleichen geeignet und dürfen dafür nicht verwendet werden. Die Dienstleistungen von Waldbyg e.U. umfassen keine Änderungen an strukturellen Systemen, wie Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Lüftung. Waldbyg e.U. ist berechtigt, auf die Richtigkeit der von dem/der AuftraggeberIn zur Verfügung gestellten Informationen und Pläne o.ä. zu vertrauen; der/die Auftraggeberin haftet für die Richtigkeit solcher Informationen. Entsprechendes gilt auch für in Zeichnungen/ Visualisierungen/ Plänen oder dergleichen von Waldbyg e.U. genannten Abmessungen, Dimensionen o.ä.; diese sind von dem/der AuftraggeberIn zu überprüfen. Waldbyg e.U. ist nicht verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, z.B. Brandschutz, arbeitsmedizinische Richtlinien, Arbeitnehmerschutz o.ä.
10 · Dritte AuftragnehmerInnen
Waldbyg e.U. ist kein Generalunternehmer und erbringt keine Dienstleistungen außer den oben erwähnten. Werden in Weiterführung der Konzepte von Waldbyg e.U. Dritte beauftragt, schließt der/die AuftraggeberIn direkt mit dem jeweiligen AuftragnehmerIn einen Vertrag ab. Waldbyg e.U. übernimmt keine Garantie, Gewährleistung oder Verantwortung für die Leistung, Qualität oder rechtzeitige Fertigstellung von Arbeiten oder Materialien, die von Dritten ausgeführt oder installiert werden.
11 · Fotografien & Öffentlichkeit
Der/Die AuftraggeberIn erklärt sich damit einverstanden, dass Waldbyg e.U. das Projekt in allen Phasen der Leistungserbringung und nach Fertigstellung fotografieren darf. Die Fotos werden für geschäftliche Zwecke verwendet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, soziale Medien, Marketing, Werbung, Presse, Veröffentlichungen, u.ä. Waldbyg e.U. wird ohne vorherige Zustimmung weder die Adresse noch den Namen des/der Auftraggeberin preisgeben.
12 · Kündigung
Bei Beauftragung von Pauschalpaketen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen; verzichtet der/die AuftraggeberIn vor Fertigstellung auf die Erbringung weiterer Leistungen, ist der vereinbarte Pauschalpreis dennoch vollständig zu bezahlen. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Bei Beauftragung auf Stundenbasis kann jede Vertragspartei die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei jederzeit kündigen; in diesem Fall werden die erbrachten Leistungen und erstattungsfähigen Auslagen wie vereinbart abgerechnet. Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ruf von Waldbyg e.U. schaden könnten; dies gilt insbesondere auch für Soziale Medien und Bewertungen auf Online-Portalen.
13 · Projektablauf
Beide Seiten vereinbaren einen möglichst zügigen Ablauf des Projektes. Sollte dies nicht möglich sein, informieren sich die VertragspartnerInnen unter Angabe eines geschätzten Datums rechtzeitig. Waldbyg e.U. ist zum vorzeitigen Vertragsrücktritt berechtigt, sofern der/die AuftraggeberIn den zügigen Projektfortschritt dadurch behindert, dass er/sie in Ansehung der erstellten Gestaltungsvorschläge keine Entscheidungen trifft bzw. keine Beauftragungen der jeweiligen ProfessionistInnen vornimmt. Der Anspruch auf Honorar bleibt in diesem Falle jedenfalls aufrecht.
14 · Haftung
Waldbyg e.U. kann nicht verantwortlich gemacht werden für Verzögerungen in der Umsetzung eines Projektes durch Dritte und/oder damit ggf. anfallenden Kosten. Der/die AuftraggeberIn prüft alle Vorschläge von Waldbyg e.U. sorgfältig bevor diese zur Umsetzung kommen. Die letzte Entscheidung und somit Endverantwortung bezüglich aller Umsetzungsmaßnahmen und -entscheidungen liegt bei dem/der AuftraggeberIn.
15 · Schadensersatz
Waldbyg e.U. haftet dem/der AuftraggeberIn für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund (zB wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unrichtiger Ratschläge und Auskünfte) nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Waldbyg e.U. beruhen, die Haftung von Waldbyg e.U. für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt jedoch nicht bei Personenschäden. Der Höhe nach ist ein allfälliger Schadensersatz mit der Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt (außer bei Personenschäden). Diese Haftungsbegrenzungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Waldbyg e.U.. Ändert der/die AuftraggeberIn seine/ihre Vorstellungen, nachdem Waldbyg e.U. Leistungen (ganz oder teilweise) aufgrund eines vereinbarten Konzepts erbracht hat, können hierauf keine Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen Waldbyg e.U. begründet werden.
16 · Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist gemäß §11 FAGG
Der/Die VerbraucherIn kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der/Die VerbraucherIn kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/Die VerbraucherIn hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Designleistungen sind in jedem Fall vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen, da sie jeweils individuell für den/die AuftraggeberIn erbracht werden.
17 · Zustimmung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen gemäß § 11 UstG
Mit der Bestellung stimmt der/die AuftraggeberIn zu, dass Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Angebote, Geschäftskommunikation etc. im elektronischen Format (PDF iSd § 11 Abs 2 UStG) ausgestellt und versendet werden. Das ersetzt die postalische Zusendung. Die Ausstellung einer Papierrechnung, eines Papierangebotes, einer Papier-Auftragsbestätigung erfolgt dann nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die Zustellung der elektronischen Rechnung erfolgt per E-Mail. Der/die AuftraggeberIn gibt Waldbyg e.U. zu Beginn der Geschäftsbeziehung eine E-Mail-Adresse bekannt und informiert Waldbyg e.U. unverzüglich über etwaige Änderungen. Der/die AuftraggeberIn hat dafür zu sorgen, dass die Empfangsgeräte und übermittelten Kontaktadressen mit allen Speicher-, Empfangs- und Antwort- sowie allenfalls Ausdruckmöglichkeiten funktionstüchtig sind. Filterprogramme und Firewalls sind so einzustellen, dass der Empfang der Rechnungen nicht blockiert wird. Alle technischen Schwierigkeiten und Konsequenzen, die den Empfang von Rechnungen behindern, gehen zu Lasten des/der AuftraggeberIn. Automatische Antworten seitens der von dem/der AuftraggeberIn angegebenen Kontaktadressen über die Abwesenheit des/der Empfängers/Empfängerin hindern die rechtswirksame Zustellung der elektronischen Rechnung nicht.
18 · Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail. WhatsApp, Instagram, Facebook, Facebook Messenger u.ä. Dienste gelten nicht als Geschäftskommunikation für relevante Inhalte.
19 · Anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehung zwischen dem/der AuftraggeberIn und Waldbyg e.U. unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen etwas anderes vorsehen.
20 · Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.